Bitte bringen Sie, falls vorhanden, folgendes zum ersten Termin mit:
Honorar
Die Grundlage für Ihre Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Privat-/Beihilfe-/Zusatzversicherte:
Die Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte prüfen Sie daher vorab die Konditionen Ihrer Versicherung. Sie erhalten eine Rechnung nach GebüH, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Gesetzlich versicherte ohne Zusatzversicherung:
Gesetzliche Versicherungen tragen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Daher tragen Sie Ihre Kosten selbst. Die Rechnung für Selbstzahler enthält keine Abrechnungsziffern. Der erste Termin dauert in der Regel 1,5 - 2,5 Stunden und wird mit 20,- Euro je Viertelstunde berechnet. Alle weiteren Termine werden auch mit 20,- Euro pro Viertelstunde bzw. 80,- Euro pro Stunde berechnet. Sollte der Preis sich ändern, werden Sie rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.
Beratungen per Telefon:
Beratungen per Telefon sind nur nach persönlichem Erstkontakt möglich und werden mit 20,- Euro pro Viertelstunde oder nach GebüH berechnet.
Laborleistungen:
Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.
Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen.
Hinweise
a) Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
b) Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Ausfallhonorar
Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
Termine nach Vereinbarung per Telefon oder E-mail.
Tel.: 0157 30032879
E-mail: kontakt@naturheilpraxis-inessabauer.de
Die Therapiemethoden, die ich anwende und beschreibe, sind nur zum Teil von der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) anerkannt. In der Praxis arbeite ich auch mit Methoden, die sich in der erfahrungsbasierten Medizin bewährt haben, aber wissenschaftlich nicht anerkannt sind.
Naturheilpraxis
Inessa Bauer
Große Straße 45
37619 Bodenwerder
Mail: kontakt@naturheilpraxis-inessabauer.de
Tel.: 0157 30032879